Offene Forderungen belasten Ihr Unternehmen? Beauftragen Sie Atradius Collections mit dem professionellen Forderungseinzug. Wir unterstützen Sie dabei, offene Rechnungen effizient einzutreiben – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Eine offene Rechnung über 15.000 Euro, ein Schuldner, der nicht reagiert, und eine Debitorenbuchhaltung, die wertvolle Zeit mit Mahnungen verbringt. Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann kann es sinnvoll sein, ein Inkassounternehmen zu beauftragen.
Dieser Leitfaden erklärt, wann Sie Inkasso beauftragen können, welche Voraussetzungen gelten, wie der Inkassoprozess abläuft und welche Kosten entstehen. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl eines Inkassounternehmens achten sollten.
Gerade bei internationalen B2B-Forderungen ist ein erfahrener Inkassopartner mit lokalem Netzwerk und Kenntnissen der jeweiligen Märkte von Vorteil.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Viele Unternehmen warten zu lange, bevor sie offene Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Zahlungsausfälle und zusätzlicher Aufwand begrenzen.
Sie sollten ein Inkasso beauftragen, wenn:
- Ihr Schuldner auf Zahlungserinnerungen oder Mahnungen nicht reagiert.
- Das Zahlungsziel überschritten ist und die Forderung trotz Mahnung unbezahlt bleibt.
- Ihre internen Ressourcen durch das Nachhalten offener Forderungen gebunden sind.
- Sie bereits erfolglos versucht haben, die Forderung selbst einzutreiben.
- Ihr Schuldner im Ausland sitzt und Ihnen ein lokaler Ansprechpartner fehlt.
Gerade bei internationalen B2B-Forderungen ist ein erfahrener Inkassopartner mit lokaler Marktkenntnis und einem internationalen Netzwerk von Vorteil.
Unsere Faustregel bei Atradius Collections: Je früher Sie ein professionelles Inkassoverfahren einleiten, desto besser. So entlasten Sie Ihre Debitorenbuchhaltung und erhöhen die Chancen, offene Forderungen erfolgreich zu realisieren.
Bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, sollten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine berechtigte und fällige Forderung vorliegen und der Schuldner muss sich grundsätzlich im Zahlungsverzug befinden.
Bei Geschäftskunden kann Zahlungsverzug unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Mahnung eintreten. In der Praxis empfiehlt es sich dennoch, zunächst eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zu versenden. Das schafft Klarheit und gibt dem Schuldner eine letzte Möglichkeit, die offene Rechnung zu begleichen.
Für eine reibungslose Beauftragung sollten Sie folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:
- die offene Rechnung mit Rechnungsnummer und Fälligkeitsdatum
- den Vertrag oder einen Nachweis über die erbrachte Leistung bzw. Lieferung
- Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder vergleichbare Nachweise
- bereits versendete Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- die vollständigen Kontaktdaten des Schuldners
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann das Inkassounternehmen die Forderung prüfen und den Forderungseinzug einleiten.
Ablauf: So funktioniert das Inkassoverfahren Schritt für Schritt
Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, durchläuft die Forderung in der Regel mehrere Phasen. Ziel ist zunächst, die offene Rechnung schnell und ohne Gerichtsverfahren zu begleichen. Führt das außergerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg, können gerichtliche Schritte folgen.
Bei Atradius Collections können Sie den Inkassoprozess online über das Collect@Net-Portal starten und verfolgen.
Phase 1: Außergerichtliches Inkasso
Nach der Beauftragung nimmt das Inkassounternehmen Kontakt mit dem Schuldner auf und fordert ihn zur Zahlung auf. Je nach Fall erfolgt die Kontaktaufnahme schriftlich, telefonisch oder persönlich.
Ziel ist eine schnelle und einvernehmliche Lösung. Gerade bei internationalen Forderungen ist es hilfreich, wenn der Schuldner in seiner Landessprache kontaktiert wird. Bei Atradius Collections erfolgt das erste Inkassoschreiben daher in der jeweiligen Landessprache.
Phase 2: Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt die Forderung trotz außergerichtlicher Maßnahmen unbezahlt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Phase 3: Gerichtliche Beitreibung und Zwangsvollstreckung
Legt der Schuldner Widerspruch ein oder bleibt die Forderung weiterhin unbezahlt, können weitere gerichtliche Schritte erforderlich werden. Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, beispielsweise durch die Pfändung von Bankguthaben oder Arbeitseinkommen.
Das Ziel bleibt dabei immer: Ihre offene Forderung möglichst schnell und effizient zu realisieren.
„In vielen Fällen genügt bereits der Druck eines professionellen Inkassodienstleisters, um eine Zahlung auszulösen.“
Atradius Collections
Inkasso beauftragen: Welche Kosten entstehen?
Eine der häufigsten Fragen lautet: Was kostet es, ein Inkasso zu beauftragen? Grundsätzlich vereinbaren Sie die Vergütung mit dem Inkassodienstleister. Ob und in welcher Höhe Sie diese Kosten anschließend vom Schuldner ersetzt verlangen können, ist davon zu unterscheiden. Befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug, können notwendige Kosten der Rechtsverfolgung unter den Voraussetzungen der §§ 280 und 286 BGB als Verzugsschaden ersatzfähig sein. Für Inkassodienstleister begrenzt § 13e Abs. 1 RDG den vom Schuldner erstattungsfähigen Betrag auf die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem RVG verlangen könnte. Eine pauschale Aussage, dass der Schuldner Inkassokosten stets oder vollständig trägt, wäre daher zu weitgehend.
| Kostenart | Wer trägt bzw. erstattet die Kosten? | Rechtsgrundlage |
| Außergerichtliche Inkassokosten | Zunächst der Auftraggeber; Erstattung durch den Schuldner kann bei Zahlungsverzug als Verzugsschaden möglich sein und ist der Höhe nach begrenzt. | §§ 280, 286 BGB; § 13e RDG |
| Gerichtskosten im Mahn- oder Streitverfahren | Zunächst können Antragsteller bzw. Kläger kostenpflichtig oder vorschusspflichtig sein. Die endgültige Kostentragung richtet sich nach dem Verfahrensausgang und der gerichtlichen Kostenentscheidung. | §§ 12, 22 GKG; §§ 91 ff. ZPO |
| Kosten der Zwangsvollstreckung | Notwendige Kosten fallen grundsätzlich dem Schuldner zur Last. | § 788 ZPO |
| Verzugszinsen bei B2B-Entgeltforderungen | Bei Verzug schuldet der Schuldner grundsätzlich Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. | § 288 Abs. 2 BGB |
| 40-Euro-Verzugspauschale im B2B-Bereich | Bei Verzug mit einer Entgeltforderung kann der Gläubiger gegenüber einem Nichtverbraucher grundsätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen. Sie wird auf einen geschuldeten Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet. | § 288 Abs. 5 BGB |
Die Vergütung, die ein Inkassodienstleister mit seinem Auftraggeber vereinbart, ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, den der Schuldner erstatten muss. Für die Erstattungsfähigkeit gilt insbesondere § 13e RDG. Bei einer Inkassodienstleistung wegen einer unbestrittenen Forderung sieht Nr. 2300 VV RVG für die Geschäftsgebühr in einfachen Fällen einen Gebührensatz von 0,5 vor; mehr als 0,9 kann nur verlangt werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war, höchstens jedoch 1,3. Der konkrete Eurobetrag hängt insbesondere vom Gegenstandswert ab.
Wichtig: Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestforderungsbetrag für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters gibt es nicht. Ob die Beauftragung bei kleinen Forderungen wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Mindestbeträge oder Konditionen ein Anbieter vorsieht, sollten Sie vorab mit dem Inkassodienstleister klären.
Inkasso oder Anwalt: Was ist besser?
Sollten Sie ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragen? Die richtige Wahl hängt davon ab, ob die Forderung unbestritten ist und wie der Schuldner auf die Zahlungsaufforderung reagiert.
Ein Inkassounternehmen ist besonders geeignet, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist, der Schuldner aber nicht zahlt. Inkassodienstleister sind auf den professionellen Forderungseinzug spezialisiert und übernehmen die Kommunikation mit dem Schuldner. Bei Atradius Collections wird das außergerichtliche Inkasso bei Bedarf durch juristische Expertise und erfahrene Rechtspartner ergänzt.
Ein Rechtsanwalt ist sinnvoll, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, Einwände gegen die Rechnung erhebt oder ein komplexer Vertragsstreit vorliegt. Auch wenn bereits ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, kann anwaltliche Unterstützung notwendig sein.
Faustregel: Bei einer unbestrittenen, fälligen Forderung ist Inkasso häufig der passende erste Schritt. Bei rechtlichen Streitigkeiten oder komplexen Sachverhalten sollten Sie frühzeitig juristischen Rat einholen.
Nicht jedes Inkassounternehmen passt zu den Anforderungen Ihres Unternehmens. Achten Sie bei der Auswahl vor allem auf Seriosität, transparente Kosten, internationale Erfahrung und einen effizienten Forderungseinzug.
Ein seriöses Inkassounternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Auch eine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) kann ein zusätzliches Qualitätsmerkmal sein. Prüfen Sie diese Angaben vor der Beauftragung.
Klären Sie vorab, welche Kosten für das Inkasso entstehen und was im Erfolgs- oder Misserfolgsfall gilt. Bei Atradius Collections erhalten Sie ein individuelles Angebot mit einer auf Ihre Forderungen abgestimmten Kalkulation.
Bei grenzüberschreitenden Forderungen sind lokale Marktkenntnisse, Sprachkenntnisse und Erfahrung mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Atradius Collections ist weltweit tätig und arbeitet mit lokalen Experten in zahlreichen Ländern zusammen.
Ein digitales Inkassoportal erleichtert die Beauftragung und schafft Transparenz über den aktuellen Stand Ihrer Fälle. Mit Collect@Net können Sie Forderungen online einreichen und den Bearbeitungsstatus verfolgen.
Gerade im B2B-Inkasso ist der Erhalt der Kundenbeziehung wichtig. Ein professioneller Inkassodienstleister sollte daher zunächst auf eine einvernehmliche Lösung setzen und gerichtliche Schritte erst einleiten, wenn diese erforderlich sind.
Internationales Inkasso beauftragen: Was Sie wissen müssen
Wenn Ihr Schuldner im Ausland sitzt, wird der Forderungseinzug schnell komplexer. Unterschiedliche Rechtssysteme, Sprachen, Geschäftskulturen und Verjährungsfristen müssen berücksichtigt werden. Ein Inkassopartner mit internationaler Erfahrung und lokalen Experten kann den Forderungseinzug vor Ort deutlich erleichtern.
Die folgende Tabelle gibt einen allgemeinen Überblick über zentrale rechtliche Rahmenbedingungen. Im Einzelfall können insbesondere Vertrag, Forderungsart, Rechtswahl, Gerichtsstand und Sondervorschriften zu einem anderen Ergebnis führen.
| Kriterium | Deutschland | Frankreich | USA |
| Verjährung typischer Forderungen | Regelmäßig 3 Jahre; der Beginn richtet sich grundsätzlich nach §§ 195, 199 BGB. | Handelsrechtliche Verpflichtungen verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, sofern keine kürzere Sonderfrist gilt (Art. L110-4 Code de commerce). | Keine einheitliche landesweite Frist. Die Verjährung hängt insbesondere vom Bundesstaat, der Forderungsart und dem anwendbaren Recht ab. |
| Verzugszinsen bei B2B-Forderungen | Grundsätzlich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). | Ohne abweichende wirksame Regelung grundsätzlich EZB-Refinanzierungssatz + 10 Prozentpunkte. Eine abweichend vereinbarte Rate darf nicht unter dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes liegen (Art. L441-10 II Code de commerce). | Keine einheitliche bundesweite B2B-Verzugszinsregel. Maßgeblich können insbesondere Vertrag und anwendbares einzelstaatliches Recht sein. |
| Pauschale bzw. Erstattung von Beitreibungskosten | Bei B2B-Entgeltforderungen besteht bei Verzug grundsätzlich eine 40-Euro-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Erstattung von Inkassokosten ist zusätzlich insbesondere durch § 13e RDG begrenzt. | Bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmen besteht grundsätzlich eine Pauschale von 40 Euro. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Betrag, kann bei Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden (Art. L441-10 II; Art. D441-5 Code de commerce). | Keine einheitliche bundesweite B2B-Pauschale. Ob Beitreibungskosten oder Zinsen verlangt werden können, hängt insbesondere von Vertrag und anwendbarem Recht ab. |
| Vereinfachter gerichtlicher Zahlungsweg | Für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro kann grundsätzlich das gerichtliche Mahnverfahren genutzt werden (§ 688 ZPO). | Für bestimmte, bezifferte Forderungen, insbesondere aus Verträgen, steht grundsätzlich die procédure d'injonction de payer zur Verfügung (Art. 1405 Code de procédure civile). | Es gibt kein einheitliches, landesweit identisches Mahnverfahren. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach dem jeweiligen einzelstaatlichen oder gegebenenfalls bundesgerichtlichen System. |
Atradius Collections ist Teil der Atradius Gruppe und verfügt über mehr als 90 Jahre Erfahrung im Kreditmanagement. Mit unserem internationalen Netzwerk lokaler Inkassoexperten unterstützen wir Unternehmen in rund 96 % aller Länder weltweit. Unsere Experten kennen die lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen, sprechen die Landessprache und berücksichtigen die jeweiligen Geschäftskulturen.
So können grenzüberschreitende Forderungen effizient und professionell bearbeitet werden – mit einem Ansprechpartner für internationales B2B-Inkasso.
"Internationale Forderungen erfordern lokale Inkassoexperten, da unterschiedliche Rechtssysteme, Sprachen und Kulturen den Prozess deutlich erschweren."
Atradius Collections, Deutschland
Aus unserer täglichen Arbeit im Forderungsmanagement kennen wir die häufigsten Fehler beim Inkasso. Wer diese vermeidet, kann den Forderungseinzug effizienter gestalten und die Chancen auf eine erfolgreiche Realisierung erhöhen.
Zu lange warten
Viele Unternehmen versenden mehrere Mahnungen, bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen. Das kostet Zeit und kann die Erfolgsaussichten des Forderungseinzugs beeinträchtigen. Warten Sie daher nicht unnötig lange, wenn eine fällige Forderung trotz Mahnung unbezahlt bleibt.
Unvollständige Dokumentation
Fehlende Rechnungen, unklare Vertragsunterlagen oder nicht dokumentierte Mahnungen können die Bearbeitung verzögern. Stellen Sie deshalb alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Forderung vollständig zusammen.
Den falschen Dienstleister wählen
Nicht jedes Inkassounternehmen ist auf jede Art von Forderung spezialisiert. Für B2B-Forderungen sind Erfahrung im Geschäftskundenbereich, professionelle Kommunikation und ein passender Forderungseinzugsprozess besonders wichtig.
Verjährung übersehen
Auch die Verjährung sollten Sie im Blick behalten. In Deutschland gilt für viele zivilrechtliche Forderungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Wer mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens zu lange wartet, riskiert, dass Forderungen schwerer oder gar nicht mehr durchsetzbar sind.
Häufig gestellte Fragen zum Inkasso beauftragen
Die Kosten hängen unter anderem von der Höhe der Forderung und dem jeweiligen Verfahrensstadium ab. Ob und in welchem Umfang Inkassokosten vom Schuldner übernommen werden können, hängt vom konkreten Fall ab. Lassen Sie sich vor der Beauftragung transparent über die Kosten und Konditionen informieren.
Atradius Collections bietet Inkassodienstleistungen ausschließlich für Business-to-Business-Forderungen (B2B) an. Privatpersonen können daher keine Forderungen über Atradius Collections zum Inkasso geben.
Die Dauer hängt vom Einzelfall und vom Verlauf des Verfahrens ab. Ein außergerichtlicher Forderungseinzug kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Wird ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Gerichtsverfahren erforderlich, kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.
Das hängt von der Situation ab. Bei einer unbestrittenen Forderung kann ein Inkassounternehmen die passende Wahl für den professionellen Forderungseinzug sein. Wird die Forderung bestritten oder handelt es sich um einen komplexen Rechtsstreit, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Es gibt keinen allgemeinen Mindestbetrag, ab dem sich Inkasso lohnt. Auch kleinere offene Forderungen können sich summieren und Liquidität sowie interne Ressourcen binden. Entscheidend sind daher neben der Forderungshöhe auch der Aufwand für den eigenen Forderungseinzug und die Erfolgsaussichten.