Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen und dem Forderungseinzugsprozess/Inkassoprozess.

Wir haben die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengestellt, und hoffen, dass diese Aufstellung für Sie hilfreich ist. Die Übersicht zu häufig gestellten Fragen sollte Ihre Recherche über unsere Dienstleistungen beschleunigen und vereinfachen.

Ausstehende Forderungen

Wie ziehen Sie ausstehende Forderungen ein?

Unser außergerichtliches Inkasso besteht aus einer Kombination von Mahnbriefen, E-Mails und Telefonaten. Die genaue Ablaufplanung des ganzen Prozesses mit Mahnbriefen und Anrufen ist von Land zu Land verschieden. Die Planung basiert auf der Erfahrung von Atradius Collections in jedem einzelnen Land und bildet die Grundlage für den effektivsten Weg zum Ziel.

 

In allen Ländern wird der erste Mahnbrief innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kundenauftrages an den Schuldner gesendet. Wo es geeignet ist, je nach Land, wird innerhalb der ersten 10 Tage ein Folgeanruf geführt. Gibt es daraufhin keine sofortige positive Rückmeldung des Schuldners, werden in länderspezifischen Intervallen weitere Mahnungen verschickt und Anrufe getätigt.

Kontakt zum Schuldner

Wie erreichen Sie den Schuldner?

Zunächst werden bei jeder neuen Inkasso-Akte die jeweiligen Daten vom Schuldner geprüft und ggf. korrigiert. Sollten keine Daten vom Schuldner vorliegen, recherchieren unsere Spezialisten nach möglichen Kontaktdaten. Der Kontakt erfolgt über Telefon, Email und Fax. In Fällen, bei welchen selbst die interne Recherche nicht erfolgreich war und auch der Kunde keine Kontaktdaten vom Schuldner hat, nehmen wir die Hilfe von lokalen Agenten in Anspruch, die oft die Möglichkeite haben, den Schuldner vor Ort aufzusuchen und die Adresse zu prüfen.

Alte Forderungen

Ziehen Sie auch alte Forderungen ein?

Beim Einzug sehr alter und überfälliger Rechnungen gilt : Zeit ist Geld! Im Allgemeinen akzeptieren wir alte Rechnungen, jedoch gibt es Einschränkungen in Bezug auf das Alter der Rechnungen und angesichts der Chancen auf einen erfolgreichen Forderungseinzug. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei der Bearbeitung von Forderungen, die länger als 180 Tage im Verzug sind, eine zusätzliche Gebühr von 2% für einen erfolgreichen Einzug auf die Standardgebühr berechnet wird.  

Verschiedene Fälle

Kann man bei Ihnen mehrere Fälle anlegen?

Ja, Sie können so viele Fälle bei uns anlegen, wie Sie wünschen. Sie können auch nacheinander verschiedene Fälle bei uns anlegen.

Gerichtliche Schritte

Wie ist der Ablauf bei der gerichtlichen Geltendmachung?

Sofern wir in der außergerichtlichen Phase keine Einigung mit dem Schuldner erzielen konnten, prüft unser Experte im Schuldnerland die rechtlichen Möglichkeiten. Dabei spielen unter Anderem die finanzielle Situation des Schuldners, die verfügbaren Dokumente, das Alter der Forderung und die Chance auf Erfolg vor Gericht eine entscheidende Rolle. Der Kunde erhält auf Basis dieser Daten eine Empfehlung (inkl. Kostenvoranschlag) für die weitere Vorgehensweise. Die Entscheidung, ob wir die Forderung gerichtlich geltend machen sollen, liegt beim Kunden. Die Kosten für die gerichtlichen Schritte übernimmt der Kunde.

Dauer der Fallbearbeitung

Wie lang dauert die Bearbeitung eines Falles?

Die außergerichtlichen Maßnahmen nehmen in der Regel etwa 90 Tage in Anspruch. Die Dauer kann variieren, da sie von der Kontaktaufnahme mit dem Schuldner abhängig ist. Ist diese Phase nicht erfolgreich, werden wir Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen aussprechen.

Minimaler Forderungsbetrag

Gibt es einen minimalen Forderungsbetrag?

Es gibt keine Mindestgrenze für einen Forderungsbetrag. Jedoch hängt unsere Gebühr von der Höhe des eingezogenen Forderungsbetrages ab und es wird eine Aktenanlagegebühr berechnet.

Abbruchgebühr

Wird für einen Abbruch/Rücknahme des Inkassoverfahrens eine Gebühr verlangt?

Falls Sie entscheiden im außergerichtlichen Prozess gegen unsere Empfehlung den Inkassofall zurückzuziehen, können Abbruch/Stornogebühren anfallen. Sollten wir außergerichtlich nicht erfolgreich sein, können Sie den Fall schliessen lassen und es werden nur die Aktenanlagegebühren berechnet. Es sind immer die jeweiligen Umstände in den einzelnen Fällen ausschlaggebend. Jeder Fall ist spezifisch und hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.

Vorauszahlungen

Sind Vorauszahlungen zu leisten?

Grundsätzlich gibt es keine Vorauszahlungen. Je nach Land erheben wir eine Vorstellungsgebühr, da dies von den Ländern abhängig ist. Diese Gebühr ist einmalig zu leisten und wird nur von unserer Provision auf einen erfolgreichen Forderungseinzug ergänzt.

Collect@Net

Was ist Collect@Net?

Das ist unser Serviceprogramm im Internet, auf dem unsere Kunden Ihre Fälle verfolgen können.
Dort können Sie:

  • Auf jeden Ihrer Fälle zugreifen
  • Die Fallchronologie durchsehen
  • Den zuständigen Kollektor in Ihrem Fall kontaktieren
  • Unterschiedliche Berichte und Nachrichten verfassen
  • Unser Coll@nt steht Ihnen 24/7 zur Verfügung

Kontaktmöglichkeiten

An wen kann ich mich wenden für ein Update des Falles?

Sie können sich an den zuständigen Kollektor, der den Fall in Collect@Net bearbeitet wenden oder den zuständigen Kollegen aus dem Customer Relationship Team kontaktieren.

Wichtige Dokumente

Was benötigen Sie von mir?

Sobald Sie einen Fall bei uns anlegen, benötigen wir alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen können. Dabei sind Verträge und Rechnungskopien am wichtigsten, benötigt werden aber auch Kontoauszüge und Kontaktinformationen des Schuldners.

Inkassokosten

Mit welchen Kosten ist der erfolgreiche Einzug der Forderung verbunden?

Unsere Provision orientiert sich an dem eingezogenen Forderungsbetrag. Gegebenenfalls kommen wir weitere Gebühren und Kosten hinzu, je nach länderspezifischen Gesetzesregelungen.

 

  • Nationaler Fall: (Schuldner in Deutschland) sofern wir die zusätzlichen Kosten einziehen können, werden wir diese an Sie zurück zahlen.
  • Export Fall: (Schuldner im ausland) sofern die zusätzlichen Kosten außerhalb Ihres Unternehmensstandortes anfallen, werden wir diese einbehalten.

 

Bitte beachten Sie auch hierbei, dass bei der Anlage von Forderungen, die länger als 180 Tage im Verzug sind, eine zusätzliche Gebühr von 2% für einen erfolgreichen Einzug auf die Standardprovision berechnet wird. 

Online Fallanlage

Kann ich online einen Inkassofall anlegen?

Ja, Sie können über unsere Online Plattform Collect@Net neue Fälle anlegen. Es können auch mehrere Fälle gleichzeitig angelegt werden. Zudem hält Collect@Net Sie immer auf dem Laufenden, da sämtliche Aktionen in der Inkasso-Akte umgehend im System sichtbar sind.

Weitere Dienstleistungen

Welche Dienstleistungen bieten Sie an?

Wir bieten viele unterschiedliche Dienstleistungen an, die wir perfekt auf Ihre Belange maßschneidern können.

 

Klicken Sie hier für die Liste unserer Dienstleistungen.

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